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Kurtaxe

In der Gemeinde Gaienhofen mit den Ortsteilen Gaienhofen, Hemmenhofen, Horn und Gundholzen wird ganzjährig Kurtaxe erhoben.

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Die Kurtaxe beträgt im gesamten Gemeindegebiet von April bis Oktober 2,80 € pro Person und Nacht ab 15 Jahren und von November bis März 1,80 € . Bis März 2024 beträgt die Kurtaxe noch 1,50 € pro Person.

Die Kurtaxe-Einnahmen dienen der Gemeinde zur Instandhaltung der touristischen Infrastruktur, der Finanzierung von touristischen und kulturellen Einrichtungen, von Veranstaltungen, sowie der kostenlosen Beförderung im ÖPNV.

Kurtaxepflichtig sind alle Personen ab 15 Jahren, die sich in Gaienhofen aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen). 

Befreiung von der Kurtaxe: Kinder sind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von der Kurtaxe befreit. Ab einer Schwerbehinderung von 100% sind Gäste von der Kurtaxe befreit. Sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, kann diese Begleitung ebenfalls von der Kurtaxe befreit werden. Personen, die in Gaienhofen arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Fortbildungen in der Gemeinde aufhalten, sind von der Kurtaxe befreit.

Weitere Informationen finden Sie in der  Kurtaxe-Satzung:

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