Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 in Baden-Württembergn
Neue Regelung der Tierseuchenkasse: Alle Bienenhalter müssen ihre Völker melden – unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter in Baden-Württemberg, die Bienenvölker halten, verpflichtet, ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) zu melden – unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in einem Imkerverein besteht.