Stellvertretung des Geschäftsführers/Kämmerers
Beim Gemeinde-Verwaltungs-Verband Höri (GVV) ist die Stelle in Vollzeit (100 %) zu besetzen.
des Gemeindeverwaltungsverbands Höri
Beim Gemeinde-Verwaltungs-Verband Höri (GVV) ist die Stelle in Vollzeit (100 %) zu besetzen.
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beim Gemeinde-Verwaltungs-Verband Höri (GVV) ist die Stelle in Vollzeit (100 %) zu besetzen.