Wasserentnahmeverbot im Landkreis Konstanz
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Da die Wetterprognose weiterhin sehr hohe Temperaturen und keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt das Land-ratsamt per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächenge-wässern. Hiervon ausgenommen sind der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach.
Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, sieht sich das Landratsamt Konstanz veranlasst, das Verbot auszusprechen.
Das Verbot gilt bis einschließlich 30. September 2023
Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, also auch für alle bisher erlaubten Wasserentnahmen.
Ausgenommen sind jedoch Wasserentnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Bei Missachtung ist mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu rechnen.
Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de.
Hier können Sie die Allgemeinverfügung vom Landratsamt als PDF-Datei herunterladen: