Bekanntmachung über die Durchführung des
Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch
Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
Beim Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, das strikt von dem bereits abgeschlossenen und zuletzt durchgeführten Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ abzugrenzen ist.