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Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 in Baden-Württembergn

Neue Regelung der Tierseuchenkasse: Alle Bienenhalter müssen ihre Völker melden – unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter in Baden-Württemberg, die Bienenvölker halten, verpflichtet, ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) zu melden – unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in einem Imkerverein besteht.

Eine wichtige Besonderheit ist der abweichende Meldestichtag: Für Bienenvölker gilt künftig der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmals der 01.05.2026. Zu diesem Zeitpunkt muss die tatsächlich gehaltene Anzahl an Bienenvölkern angegeben werden. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder sogar zur Versagung von Leistungen führen.

Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Stichtag automatisch an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versendet. Sollte bis zum 01.05.2026 kein Meldebogen eingegangen sein, kann dieser direkt bei der Tierseuchenkasse BW angefordert werden.

Die Grundlage für diese Regelung bildet die zum 01.01.2026 geänderte Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW in Verbindung mit § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes. Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weitere Informationen zu Melde- und Beitragspflichten sowie zu den Leistungen der Tierseuchenkasse BW sind online unter www.tsk-bw.de abrufbar oder telefonisch unter 0711 / 9673-666 erhältlich und per E-Mail: beitrag@tsk-bw.de.

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