Den Online-Service finden Sie auf der Internetseite des Serviceportals Baden-Württemberg unter: www.service-bw.de
Wichtiger Hinweis für Meldebescheinigungen zur Verwendung im Ausland
Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen, die zur Vorlage im Ausland benötigt werden, weiterhin eigenhändig von der Gemeinde unterschrieben und gesiegelt werden müssen.
Diese Bescheinigungen können daher nicht online ausgedruckt werden und müssen weiterhin persönlich im Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Für diese Bescheinigung fällt eine Gebühr von 10,00 € an.
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich Mittwoch nachmittags
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ihre Gemeindeverwaltung