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Informationen zur Bundestagswahl 2025

am 23.02.2025

  • Versand der Wahlbenachrichtigungen: voraussichtlich ab 13.01.2025
  • Versand der Briefwahlunterlagen:
    Die Briefwahlunterlagen werden so schnell wie möglich versandt. Bitte beachten Sie, dass der Versand durch gesetzliche Regelungen beeinflusst wird, welche die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung wahren. Aufgrund dessen können die Stimmzettel nicht vor dem 30.01.2025 gedruckt werden. Daher können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor dem 07.02.2025 versendet werden.
  • Knappe Fristen:
    Aufgrund der vorgezogenen Wahl, gelten kürzere Fristen als sonst. Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Insbesondere bei der Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen ist es wichtig, die Fristen einzuhalten, damit Ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Sollten Sie sich ab dem 7. Februar 2025 nicht mehr an Ihrer Hauptadresse aufhalten, geben Sie bitte bei der Beantragung der Briefwahl eine alternative Zustelladresse an, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Verzögerungen und gesetzliche Hintergründe:
    Etwaige spätere Versandzeiten der Unterlagen sind nicht durch Verzögerungen in den Gemeindeverwaltungen bedingt, sondern gesetzlich geregelt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen die Briefwahl so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07735 9999 128 Mail meldeamt@gaienhofen.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei den nachfolgenden Webauftritten der Bundeswahlleiterin und der Landezentrale für politische Bildung:

Die Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin - Deutsche im Ausland

Landeszentrale für politische Bildung BW