Buchen

ENTWARNUNG: Aufhebung des Abkochgebots

für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen

Das am Freitag, 31.07.2026, notwendig gewordene Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen konnte mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Als Vorsichtsmaßnahme wird bis Donnerstag, 06.08.2026, in den Bereichen Gaienhofen-Hemmenhofen (gesamter Ortsbereich), Gaienhofen (Oberdorf), Gaienhofen-Horn (Oberdorf) dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.

Es kann dabei zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.

Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.

Für Aquarien ist das Wasser jedoch ungeeignet.  

Hinsichtlich der Nutzung des Trinkwassers gibt es ansonsten im gesamten Gemeindegebiet Gaienhofen ab sofort keine Einschränkungen mehr.