Die Bevölkerung wird gebeten, die im Gemeindegebiet Gaienhofen verendet oder krank aufgefunden wildlebenden Vögel, an die Gemeindeverwaltung Gaienhofen zu melden.
Hierfür benutzen Sie bitte folgende Telefonnummer: 0151 72396384
Von hier aus wird das Einsammeln der verendeten Tiere organisiert, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.
Die Tiere und Tierkadaver sollen nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden!
Weiter sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art zu melden.
Eine Stallpflicht, beziehungsweise eine entsprechende Schutzeinrichtung, die einen Viruseintrag verhindert, wurde für alle Arten der Geflügelhaltungen durch diese Allgemeinverfügung für den gesamten Landkreis Konstanz verfügt. Betroffen von dieser Verpflichtung sind sowohl gewerbliche Geflügelhaltungen als auch Hobbyhaltungen.
Die Geflügelhalter müssen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Es soll auf eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk unbedingt geachtet werden.
Die Allgemeinverfügung vom 03.03.2023 des Veterinäramts können Sie im Download, im gemeinsamen Teil der Höri-Woche oder unter folgendem Link im Internet https://www.lrakn.de/,Lde/service-und-verwaltung/oeffentliche+bekanntmachungen/bekanntmachungen/allgemeinverfuegung+des+landratsamtes+konstanz_+veterinaeramt+zur+aufstallung+von+gefluegel-2
nachlesen.
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