Änderung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.
Wir bitten Sie, die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Notfallpraxis auf unserer Homepage unter nachfolgendem Link
www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden
einzusehen.
Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden.
Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Geschäftsbereich Notfalldienst und neue Versorgungsformen