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Änderung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis

Öffnungszeiten werden bis auf Weiteres eingeschränkt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken. 

Änderung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.

Wir bitten Sie, die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Notfallpraxis auf unserer Homepage unter nachfolgendem Link

www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden

einzusehen.

Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden.

Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Geschäftsbereich Notfalldienst und neue Versorgungsformen