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BODENSEECARD WEST

Als Gast in Gaienhofen erhalten Sie von Ihrem Vermieter die BODENSEECARD WEST mit der Sie während Ihres gesamten Aufenthalts kostenlos Bus und Bahn im Landkreis Konstanz sowie bis Überlingen und Stein am Rhein (CH) fahren können. Damit sind Sie immer entspannt unterwegs und bekommen dazu noch Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen sowie 20 Prozent Ermäßigung bei der Untersee-Schifffahrt und bei der Höri-Fähre MS Seestern.
 Kurtaxe:
In Gaienhofen wird ganzjährig Kurtaxe erhoben.  Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check-in auch Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST

Ab 2023 können Sie mit Ihrer digitalen Gästekarte auf Ihrem Smartphone und dem darauf abgestimmten digitalen Reiseführer die Bodenseeregion und Ihre exklusiven Vorteile noch einfacher erkunden und entdecken.

Container

Gültig für alle Zonen des Verkehrsverbundes! Nutzen Sie Ihre BODENSEECARD WEST im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau Bodensee (VHB) alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs kostenlos: 

Die BODENSEECARD WEST gilt nicht in folgenden Zügen: IC, ICE, EC und CIS. Bitte beachten Sie, dass die Karte nur für die eingetragenen Personen gültig ist. Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Nahverkehrszügen Mo-Fr ab 9 Uhr und am Wochenende ganztägig kostenlos. Der Höribus nimmt keine Fahrräder mit. Hunde, die kleiner sind als eine Katze dürfen kostenlos mitgenomen werden, ansonsten ist für Hunde ein Kinderticket zu lösen.

BODENSEECARD WEST
Gästekarte

BODENSEECARD WEST

FAQ-
Häufig gestellte Fragen

Wer erhält die BODENSEECARD WEST?

Alle Übernachtungsgäste in den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Gailingen, Moos, Öhningen, Reichenau, Steißlingen sowie in den Städten Radolfzell und Stockach.

Wo erhalte ich die BODENSEECARD WEST?

Die Karte erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber. Sie wird beim Check-In ausgestellt und ist für Sie kostenlos.

Wie lange ist die Karte gültig?

Die BODENSEECARD WEST gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber bis zum Abreisetag.

Ist die Karte übertragbar?

Die Karte ist nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönliche BODENSEECARD WEST.

Welche Bedingungen gelten in Bus und Bahn?

  • Die BODENSEECARD WEST gilt im Nahverkehr (Stadt- und Regiobusse sowie RB/RE/IRE/SBB/HZL/S-Bahnen) innerhalb der VHB-Zonen in der 2. Klasse.
  • Zusätzlich kann die Linie 7368 nach Stein am Rhein bis Haltestelle „Untertor” (Schweiz) verbundüberschreitend genutzt werden.
  • Nicht im VHB und damit von der Nutzung ausgeschlossen ist die Linie 7349 von Stein am Rhein bis Rielasingen Zoll und die Stadtbuslinie Konstanz 908, sofern außerhalb von Konstanz in der Lokalzone Kreuzlingen (Schweiz).
  • Zur Mitnahme von Tieren (größer als eine Katze) ist ein Kinderticket zu lösen
  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Nahverkehrszügen Mo-Fr ab 9 Uhr und am Wochenende ganztägig kostenlos. Der Höribus nimmt keine Fahrräder mit. 
  • Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, die BODENSEECARD WEST als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer BODENSEECARD WEST Gruppenteilfahrscheine bei ausgewählten Gastgebern, bei den Tourist-Informationen oder im Rathaus.

Welche Leistungen enthält die BODENSEECARD WEST?

Neben der kostenlosen ÖPNV-Nutzung beinhaltet die Karte sowohl freie als auch ermäßigte Eintritte in Strandbädern und Museen, Leihgebühren für Fahrräder oder Boote und vieles mehr. Die Broschüre "Ausflugstipps am westlichen Bodensee" stellt diese freien und ermäßigten Leistungen übersichtlich dar.

Mehr als 60 Vorteile